Leider ja. Du müsstest dich privat einweisen. Das würde Geld kosten. Sozusagen als "Notfallpartient". An deiner Stelle würde ich sofort den Arzt wechseln.
Ebenfalls könntest du deinem Arzt drohen.
"Immer wieder klagen Patienten darüber, daß sie von Ihrem Hausarzt keine Überweisung zum Spezialisten, z.B. zu einem internistischen Rheumatologen, bekommen. Die ärztliche Berufsordnung gibt dazu eine entsprechende Auskunft:
§ 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln(2)
Ärzte achten das Recht der Patienten, ihren Arzt frei wählen oder wechseln zu können…. Der begründete Wunsch der Patienten, einen weiteren Arzt zuzuziehen oder dorthin überwiesen zu werden, soll in der Regel nicht abgelehnt werden.
C. Verhaltungsregeln: Nr. 2 Behandlungsgrundsätze
Übernahme und Durchführung der Behandlung erfordern die gewissenhafte Ausführung der gebotenen medizinischen Maßnahmen nach den Regeln der ärztlichen Kunst.
Dazu gehört auch, rechtzeitig andere Ärzte hinzuzuziehen, wenn die eigene Kompetenz zur Lösung der diagnostischen und therapeutischen Aufgabe nicht ausreicht, rechtzeitig die Patienten an andere Ärzte zur Fortsetzung der Behandlung zu überweisen, sich dem Wunsch von Patienten nach Einholung einer Zweitmeinung nicht zu widersetzen, ...
Grundsätzlich ist also jeder Arzt nach der Berufsordnung verpflichtet, dem Wunsch eines Patienten nach einer Überweisung nachzukommen. Wenn er eine Überweisung verweigert, kann er wegen des Verstoßes gegen die Berufsordnung bei der Ärztekammer angezeigt werden.
Praktisches Vorgehen:
Zunächst sollte jeder prüfen, ob das grundsätzliche Vertrauensverhältnis der Patient-Arzt-Beziehung erhalten ist. In diesem Fall genügt häufig ein ruhiges und sachliches Gespräch, ggf. auch unter Hinweis auf die Berufsordnung. In der Regel wird die Überweisung dann kein Problem sein.
Wenn das Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht, empfiehlt es sich, den Arzt zu wechseln, allerdings mit definitivem Hinweis auf den Verstoß gegen die Berufsordnung.
Bei Ärzten, die auch bei anderen Patienten häufig die Überweisung verweigern, sollte man eine Anzeige bei der Ärztekammer in Erwägung ziehen (Adressen der Landesärztekammern unter www.bundesaerztekammer.de)."
Hoffentlich hilft dir das!
PS: Ich hab mich wegen dem Haarwuchsproblem befasst. Zur Zeit gibt es keine sichere Erklärung für verstärken Haarwuchs. Allerdings geht man von einer unspezifischen Wirkung, aufgrund der Hautveränderung durch Iso aus. Nähere Hinweise gibt es zur Zeit nicht. Leider werden diesen seltenen Nebenwirkungen kaum erforscht. Deshalb ist auch die Funktionsweise dieser Reaktion nicht bekannt. Man kanns nur vermuten.
MfG
achso: ich hatte mich auch auf wunsch hin in ein hautklinikum überweisen lassen. hat ohne probleme geklappt.
Bearbeitet von bistro18, 31 August 2009 - 10:39 Uhr.