wie gesagt ... am besten schriftlich per einschreiben einspruch schicken ... oder wie luana gesagt hat .. einen RA anrufen und nachfragen ... oder konsumentenschutz .....
Lg
wie gesagt ... am besten schriftlich per einschreiben einspruch schicken ... oder wie luana gesagt hat .. einen RA anrufen und nachfragen ... oder konsumentenschutz .....
Lg
Ich hab ein dreckiges Mundwerk und ich weiß es zu nutzen![]()
|
|
Die oftmals von höchst fragwürdiger Qualität sind. Sei's drum, in diesem Falle wäre ein Einspruch, zumal an den Gegner, überflüssig und kontraproduktiv.
Weiterer Beistand folgt: Ich habe mir die AGB angesehen, dort liest man unter Punkt 7 - Kündigung:
Kündigungen unserer Speicherplatz-Angebote und unserer Internetzugänge müssen 30 Tage vor Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums schriftlich (per Post) bei uns eingegangen sein.
Quelle
Die Klausel erscheint mir auch nicht überraschend, dürfte also gültiger Bestandteil des Vertrages sein, womit die Forderung von 10,- Euro berechtigt wäre.
Anzuraten wäre hier, die schriftliche Kündigung per Einwurfeinschreiben umgehend nachzuholen.
Das ist in der Tat ein wenig fragwürdig. Für eine Mahnung, die das Unternehmen selbst ausgefertigt hat, wird jedes Gericht 40,- Euro Mahngebühren als weit überzogen ansehen, üblicherweise werden 2,50 Euro als gerechtfertigt anerkannt.
Um die 10,- Euro wirst Du allerdings m. E. nicht herumkommen. Allerdings rate ich Dir noch einmal dringend, Dich um fachkundigen Rat zu bemühen. Je nach Vermögensverhältnissen kannst Du von Deinem zuständigen Amtsgericht auch Beratungshilfe bekommen, bzw. einen Beratungshilfeschein, mit dem Du einen Rechtsanwalt Deines Vertrauens aufsuchen kannst.
Aus welchem Bundesland kommst Du?
Geändert von Widukind (24.09.2008 um 13:37 Uhr)
DAS steht jetzt dort, ich habe z.B. noch einen Ausdruck der AGB vom September 2007 und da war die Kündigung per Brief oder Fax möglich.
Da die Verträge in der Regel eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr haben, denke ich mal, dass die zum Vertragsabschluss gültigen AGB genau die sind, die vom letzten Jahr sind.
Ansonsten kann ich davon auch ein Lied singen, nicht einfach nur Steine in den Weg gelegt zu bekommen, sondern ganze Mauern von Schweigen und Reaktionslosigkeit.
@keyloop - wenn Du magst, schreib mir eine PN, wir finden bestimmt noch weitere, denen es so geht wie uns![]()
Bei so Sachen, sofort zur Polizei gehen.
Das wichtigste " die kosten " sind immer gut zwischen den texten versteckt und vielleicht auf schlecht deutsch erklärt.
naja hatten wir auch schon ma, aber in der heutigen zeit muss man halt schauen wie man geld macht
Man muss die Gesetze kennen und diese Gesetze ausnutzen um zu betrügen, wer natürlich drauf reinfällt ist selbst schuld, so denke ich es.
Dann wäre die Rechtslage - theoretisch - zugunsten des Strangeröffners klar.
Indes wird er vor Gericht auf eine Vielzahl prozessualer Hürden stoßen, die auf dem Wege einer Internetberatung und vor dem Hinergrund, daß nur unvollständige Informationen vorliegen, so nicht zu leisten ist.
Ein Rechtsanwalt seines Vertrauens wird ihn mit Sicherheit wesentlich in der Sache voranbringen.
Da bin ich auf den Gleichen reingefallen, gleiche Masche. Da agiert ein wildgewordener Mahnungs-Bot, an Einigung kein Interesse. Es gibt genug die einknicken und zahlen.
Was ich krass finde ist folgendes:
Es gibt sehr bekannte Providervermittler, die solche Firmen unterstützen. Ja sogar decken indem krtische Beiträge gelöscht und ständige Beschwerden ignoriert werden. Das beobachte ich nun schon seit einiger Zeit. Zudem wird dem ahnungslosen Benutzer mit Einträgen wie z.B. "geprüfter Provider" eine Seriösität vorgegaukelt, obwohl sie es besser wissen.
Das hat System.
Durch diese "neutralen" Providervermittler gibt es immer genug Frischfleisch für die Maschine...
wünsch dir noch viel Glück!
Geändert von i_k (23.10.2008 um 22:56 Uhr)
Der Strangeresteller war zuletzt am 12.9. in diesem Forum.
Jegliche Energie, die man noch diesem Thema widmet, ist vergebliche Liebesmüh.
Einmal schreiben, das reicht, und AUF JEDEN FALL zur Bank gehen, und die nötigen Schritte unternehmen (falls ihr eine Kontoverbindung angeben musstet). Es gibt einen Paragraphen, der die AGB für nichtig erklärt, wenn sie unübersichtlich sind/ den Verbraucher übervorteilen, weiß aber nicht mehr genau wie er heißt. Das Wichtigste ist, Ruhe zu bewahren und nicht zu zahlen!
Lesezeichen